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   OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 20 W 342/2000, 20 W 342/00   

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https://dejure.org/2003,6942
OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 20 W 342/2000, 20 W 342/00 (https://dejure.org/2003,6942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.2003 - 20 W 342/2000, 20 W 342/00 (https://dejure.org/2003,6942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 20 W 342/2000, 20 W 342/00 (https://dejure.org/2003,6942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG
    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf eine Beschlussfassung über die Sanierung einer Tiefgarage; notwendige Feststellungen vor einer Beschlussfassung über größere Instandsetzungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Durchführung von Sanierungsarbeiten; Vorliegen einer baulichen Veränderung; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Fehlende Abdichtung einer Tiefgarage gegen Grundwasser; Berücksichtigung der wirtschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer

    (Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf eine Beschlussfassung über die Sanierung einer Tiefgarage; notwendige Feststellungen vor einer Beschlussfassung über größere Instandsetzungsmaßnahmen)

  • Judicialis

    WEG § 21 IV; ; WEG § 21 V 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 21 Abs. 5 S. 2
    Zur ordnungsgemäßen Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensumfangermittlung vor Instandsetzung erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 20 W 342/00
    Daher ist in jedem Fall eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen und darauf zu achten, dass die beabsichtigte Maßnahme die einzelnen Wohnungseigentümer in finanzieller Hinsicht nicht überfordert (BayObLG NZM 2002, 531, 532; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rdnr. 60, 61).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 20 W 342/00
    Andererseits ist es möglich, dass trotz hoher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer das Verschieben von Instandsetzungsmaßnahmen angesichts einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustands nicht in Frage kommt ( BayObLG WE 1996, 476; Senat Beschluss vom 12.03.2003 ­20 W 283/01;Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rdnr. 61).
  • AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10

    Wirksamkeit einer WEG-Jahresabrechnung bei Berücksichtigung von Zahlungen für die

    Vor großen Instandsetzungsmaßnahmen ist vor einer Beschlussfassung grundsätzlich erforderlich, dass Schadensumfang und Instandsetzungsbedarf festgestellt werden, um eine sachgerechte Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.07.2003 - 20 W 342/2000; OLG Köln, Beschluss vom 14.04.2000 - 16 Wx 13/00 = ZMR 2000, 862; Reichel-Scherer in jurisPK-BGB, 5. Auflage, § 21 WEG, Rn. 288 ff).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2003 - 20 W 297/01

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erstmalige mangelfreie Erstellung von

    Andererseits ist es möglich, dass trotz hoher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer das Verschieben von Instandsetzungsmaßnahmen angesichts einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustands nicht in Frage kommt ( BayObLG WE 1996, 476; Senat Beschluss vom 12.03.2003 -20 W 283/01- und vom 17.07.2003 -20 W 342/2000-; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rdnr. 61).
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